Auch für Coaches & Trainer aus der Schweiz? – Was du wissen musst
Als Coach oder Trainer mit Sitz in der Schweiz denkst du vielleicht: „Ich bin doch gar nicht in der EU – die DSGVO betrifft mich nicht.“
Falsch gedacht! Das Datenschutzgesetz der EU – die DSGVO – kann auch für dich gelten, wenn du unter bestimmten Bedingungen tätig bist. In diesem Beitrag erfährst du, wann du als Coach oder Trainer aus der Schweiz die DSGVO in der Schweiz einhalten musst – und was das bedeutet.
Wann gilt die DSGVO für Schweizer Coaches und Trainer?
Die DSGVO hat sogenannte „extraterritoriale Wirkung“. Das bedeutet: Sie gilt nicht nur für Unternehmen innerhalb der EU, sondern auch für Unternehmen in Drittstaaten – wie der Schweiz –, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die DSGVO in der Schweiz gilt für dich, wenn du als Coach:
Dienstleistungen für Personen mit Wohnsitz in der EU anbietest (egal ob gratis oder bezahlt)
Das Verhalten von Personen in der EU beobachtest (z. B. durch Tracking, Analyse oder Remarketing)
dsgvo in der schweiz
Du bietest Coachings für Personen in der EU an?
Dann kann die DSGVO bereits greifen – auch wenn deine Firma in Zürich, Basel oder Bern sitzt.
Die DSGVO gilt nicht automatisch, nur weil deine Website von Deutschland aus aufrufbar ist. Entscheidend ist, ob du gezielt Kund:innen in der EU ansprichst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
deine Website auf Deutsch UND Euro-Preise anzeigt
du in Testimonials oder Fallbeispielen Kund:innen aus Deutschland, Österreich oder anderen EU-Ländern erwähnst
du Online-Coachings anbietest, die EU-weit buchbar sind
du mit Werbeanzeigen gezielt Menschen in der EU ansprichst (z. B. via Google Ads oder Meta Ads)
Nicht ausreichend ist:
Die Website ist einfach nur auch in der EU abrufbar
Du nutzt die deutsche Sprache (weil sie auch in der Schweiz verbreitet ist)
Beispiel:
Du bietest ein Online-Coachingprogramm auf Deutsch an, bei dem man in Euro zahlen kann. Du verwendest Werbeanzeigen, die speziell auf Deutschland ausgerichtet sind. → Die DSGVO gilt für dich.
Du beobachtest das Verhalten von EU-Besuchern?
Auch wenn du keine Dienstleistungen aktiv anbietest, kann die DSGVO gelten – nämlich dann, wenn du das Verhalten von Personen mit Wohnsitz in der EU verfolgst oder analysierst.
Das betrifft zum Beispiel:
Google Analytics ohne Zustimmung
Facebook Pixel oder andere Retargeting-Tools
Heatmaps (z. B. Hotjar)
Tracking-Cookies ohne korrekte Einwilligung
personalisierte Newsletter, wenn Daten aus früherem Verhalten verwendet werden
Beispiel:
Du hast Google Analytics auf deiner Seite aktiviert und sammelst Daten über alle Besucher:innen – auch aus Deutschland oder Österreich. Du wertest das Verhalten aus, um deine Website oder Werbestrategie zu verbessern. → Die DSGVO gilt für dich.
Was bedeutet das für dich als Coach konkret?
Wenn die DSGVO für dich gilt, musst du:
alle Pflichten der DSGVO einhalten, z. B. Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Rechte der Betroffenen, Datensicherheit, Dokumentation von Einwilligungen usw.
eine Datenschutzvertretung in der EU benennen, falls du keine Niederlassung in der EU hast
Achtung: Die DSGVO sieht hohe Strafen bei Verstößen vor – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Was du als Schweizer Coach tun solltest
Wenn du EU-Kund:innen ansprichst oder EU-Verhalten analysierst:
Prüfe deine Website & Tools auf Tracking, Formulare, Buchungstools usw.
Nutze ein DSGVO-konformes Cookie-Banner
Veröffentliche eine transparente Datenschutzerklärung
Benenne eine EU-Datenschutzvertretung (z. B. über einen externen Anbieter)
Dokumentiere Einwilligungen (z. B. Newsletter, Buchung, Kontaktaufnahme)
Vermeide Tools, die unsicher oder nicht DSGVO-konform sind
Wenn du dich nur auf Schweizer Kund:innen beschränkst:
Verwende technische Maßnahmen, um Zugriffe oder Bestellungen aus der EU zu verhindern, z. B. Geoblocking, keine Euro-Preise, keine internationalen Zahlungsmethoden
Schreibe klar auf deiner Website, dass dein Angebot nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gedacht ist (rechtlich jedoch kein 100%-Schutz!)
Fazit: Vorsicht ist besser als Strafe
Als Coach oder Trainer mit Online-Präsenz lässt sich ein potenzieller Kontakt zur EU kaum vermeiden. Daher gilt: Im Zweifel solltest du von der Anwendbarkeit der DSGVO ausgehen – und deine Systeme, Prozesse und Kommunikation entsprechend absichern.
Wenn du dir unsicher bist, ob du unter die DSGVO fällst, hol dir rechtliche Beratung oder nutze DSGVO-Checklisten und Tools, die auf Coaches zugeschnitten sind.