Ich hatte so gehofft, es gaebe keine ...
Fuer die, die meinen Beitrag Post vom Amtsgericht - Ich habe geerbt!!! nicht gelesen haben hier eine kurze Zusammenfassung:
- Vom Amtsgericht habe ich erfahren, dass ich binnen 6 Wochen gluecklicher Erbe eines Haufen Schuldens sein werde
- Falls ich das nicht moechte, bliebe mir die Moeglichkeit das Erbe auszuschlagen
- Dies kann ich aber nicht selber per Telefonat, Brief oder Fax (ja, die haben das noch!), sonder es muss bei Gericht oder Notar (= Gelddruckmaschine) geschehen
- Also auf zum Gericht in Den Haag und dort jemanden bevollmaechtigen schriftlich festzulegen, was ich sagen moechte: Erbe ausschlagen. Kosten: 127 Euro.
Nachdem ich dies mit einem Begleitschreiben an das Amtsgericht in Deutschland geschickt hatte, hoffte ich es gaebe keine Fortsetzung dieses Schauspieles.
Bild von Daniel Bone auf Pixabay
Weit gefehlt!
Was bin ich auch fuer ein Optimist ... alsob man Deutsche Behoerden so leicht zufriedenstellen koenne.
Ein weitere Brief kam vom Amtsgericht. In diesem wurde mir mitgeteilt, dass das OLG Koeln irgendwann einmal beschlossen haette, eine Erbausschlagungserklaerung in anderer als Deutscher Sprache sei unwirksam.
Wir halten fest:
- Das Erbe wurde durch einen von mir bevollmaechtigten Amtsinhaber am Gerichtshof in Den Haag ausgeschlagen
- Im ersten Schreiben vom Amtsgericht in Deutschland wurde dies als rechtskraeftig beschrieben
- Dies geschah in der hier ueblichen Niederlaendischen Sprache
- Die Sprache, in der die Ausschlagung zu erfolgen hat, wurde im ersten Schreiben nicht definiert
- Mein Begleitschreiben (in Deutscher Sprache) war eine Zusammenfassung der Niederlaendischen Urkunde
Was nun? Die Zeit draengt!!!
Dem ersten Schreiben zufolge hatte ich nur 6 Wochen Zeit. Man sollte meinen, dass 6 Wochen grosszuegig bemessen sind. Dies gilt aber nicht bei Schriftwechseln mit Deutschen Behoerden.
Also bemuehte ich mich mehrfach jemanden beim Amtsgericht an das Telefon zu bekommen - dies erschien mir die schnellste Art der Kommunikation zur Klaerung des Sachverhaltes.
Nunja ... schon nach ca. sieben Versuchen und einige Tage spaeter hatte ich dann auch schon telefonisch Kontakt. Und sogar die richtige Person!!!
Eins vorab: es handelte sich um ein sehr angenehmes und informatives Gespraech mit der Sachbearbeiterin! Super freundlich, aber halt Beamtin. So wie geschrieben steht, geschehe es ... auch wenn man dies Geschriebene nicht zu sehen bekommt, sondern auf Nachfrage selbst erarbeiten muss.
Die gute und die schlechte Nachricht
Mir war vor dem Anruf schon klar, dass ich an der Sache selbst nichts aendern werde - eine Uebersetzung muss her.
Aber ich wollte mehr Klarheit:
- habe ich tatsaechlich nur 6 Wochen Zeit?
- wie muss diese Uebersetzung aussehen / aufgesetzt werden, so dass diese auch wirklich ausreichend ist?
- was muss ich sonst noch beachten, wovon ich mir nicht bewusst bin?
Mein Einwand, dass die Ausschlagung an einem Europaeischen Gericht rechtskraefig erklaert worden sei, zerschmetterte sie mit diesem OLG Koeln Urteil. Dies Urteil muss wohl aus Zeiten vor der Europaeischen Union sein ... wozu haben wir die EU denn sonst? Wenn ich Geld haette wuerde ich notfalls bis zum Europaeischen Gerichtshof klagen und dies OLG Koeln Urteil vernichten. Leider fehlen mir dazu die Mittel.
Also fragte ich, wie diese Uebersetzung denn aussehen muesste und ob ich dafuer einen offiziellen Uebersetzer mit notarieller Beglaubigung benoetigte, was mich dann wieder einen Haufen Geld kosten wuerde.
Hierzu konnte sie mir versichern, dass eine einfache Uebersetzung ausreichend sei und diese durch jederman ohne Beglaubigung erfolgen kann. Zur Form der Uebersetzung habe das OLG Koeln keine Angaben gemacht.
Mein Einwand, dass ich in meinem Begleitschreiben doch eine zusammenfassende Uebersetzung geliefert habe, wurde als unzureichend erklaert, da die Uebersetzung schon wortwoertlich sein sollte. Aha, das OLG Koeln hat die Form nicht festgelegt, aber wortwoertlich muss sie sein ... ich vermute hier pure Willkuer.
Lasst euch das mal eben auf der Zunge zergehen:
Ich muss einen Haufen Geld bezahlen um jemanden zu bevollmaechtigen, das was ich selber festlegen moechte, schriftlich festzuhalten und dann kann/darf/muss ich es selber uebersetzen, damit dieses Deutsche Gericht es annerkennt.
Zum Schluss die einzige gute Nachricht
Da ich im Ausland wohne habe ich nicht 6 Wochen, sondern 6 Monate Zeit um alles zu regeln.
Also werde ich mich die Tage mal aufraffen und uebersetzen, was ich eigentlich sowieso selber schreiben wollte.
Vielen Dank fuer's reinschauen in meinen Blog!
Ich wuensche euch eine schoene Woche und
STEEM ON!!!
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