Nachdem nun seit zwei Wochen die Datenschutzgrundverordnung greift, ist es überraschender Weise noch nicht zu einer Abmahnwelle gekommen. Allerdings sind nun doch erste Abmahnungen unterwegs und nun gibt es ein aktuelles Urteil des EuGH zur Verantwortlichkeit beim Betreiben einer Facebook-Fanpage. Das Urteil ist zwar noch zum alten Bundesdatenschutzgesetz, allerdings dürfte es auch für die Anwendung der DSGVO richtungsweisend sein. Dazu RA Christian Solmecke in dem verlinkten Video.