Liebe Hivianer,
aufgrund des 2020er Masernschutzgesetztes, müssen alle Schulkinder gegen Masern geimpft sein. Die Frist dazu wurde mehrfach verlängert, jetzt aber letztmalig bis zum 31.12. Um Geldstrafen zu vermeiden, wird es für viele tausend Kinder und Eltern unvermeidlich sein, eine Impfung durchführen zu müssen.
Es sind leider Geldstrafen sind im Gesetzestext der Bundesregierung vorgesehen – und zwar als „Bußgeld“ und „Zwangsgeld“. Im Gegensatz zu einem Bußgeld, das nur einmal bis zu einer vorgesehenen Höhe von 2.500 Euro verhängt werden kann, wird ein Zwangsgeld immer wieder fällig.
Problem: In Deutschland ist jedoch nur ein Impfstoff zugelassen der auch gleichzeitig gegen Mumps und Röteln helfen soll.
Es gibt verschiedene Gründe die Dreifach-Impfung bei seinem Kind nicht durchführen lassen zu wollen. Da aber kein anderer Impfstoff in Deutschland zugelassen ist, kann man sich jedoch behelfen, indem man den indischen Impfstoff "Measles Vaccine live" aus der Schweiz bezieht. Dort ist er zugelassen und wird auch standardmäßig verimpft.
Dieser Impfstoff darf trotz fehlender Zulassung in Deutschland von Ärzten verimpft werden.
Dazu geht man in eine beliebige Apotheke und bekundet Interesse an diesem Impfstoff. Die Apotheke kann ihn dann beim deutschen Importeur
Pharmazeutika 73.3 GmbH
Bebelstr. 18
70176 Stuttgart
0711/72234490
info@pharmazeutika.net
bestellen.
Eine Impfdosis kostet in der Schweiz ca. 39 €, in der deutschen Apotheke werden es ca. 65 € sein.
Quelle: https://compendium.ch/product/1086759-measles-vaccine-live-trockensub-c-solv
Der deutsche Arzt wird sich bei minderjährigen Kindern wegen der Nicht-Zulassung in Deutschland formal bestätigen lassen, dass man das Risiko der Impfung und eventueller Nebenwirkungen selbst zu tragen hat (keine Entschädigung bei Impfschäden). Dieser Schutz soll dann ein lebenlang halten.
Nach kurzer Recherche können folgende Nebenwirkungen auftreten (nachzulesen unter https://compendium.ch/product/1086759-measles-vaccine-live-trockensub-c-solv/mpro#MPro7450):
Unerwünschte Wirkungen
Die Nebenwirkungen werden in Organklassen gemäss MedDRA mit folgenden Häufigkeitsangaben aufgeführt:
Sehr häufig >1/10; häufig >1/100, <1/10; gelegentlich: >1/1000, <1/100; selten: >1/10'000, <1/1000; sehr selten: <1/10'000.
Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen
Häufig: Diarrhö.
Gelegentlich: Erbrechen.
Erkrankungen des Nervensystems
Selten: Konvulsionen.
Augenerkrankungen
Gelegentlich: Konjunktivitis.
Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums
Häufig: Schnupfen, Husten.
Selten: Asthma.
Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes
Häufig: Hautausschlag.
Blut- und Lymphsystem
Thrombozytopenie, thrombozytopenische Purpura.
Muskel- und Skeletterkrankungen
Selten: Arthritiden, Arthralgien.
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort
Häufig: Fieber, Empfindlichkeit.
Gelegentlich: excessives Schreien, lokaler Schmerz, lokale Rötung, lokale Schwellung.
Selten: Schläfrigkeit.
In seltenen Fällen kann über eine masernähnliche Erkrankung nach der Impfung berichtet werden.
Neurologische Komplikationen sind selten. In Einzelfällen ist über Meningo-Enzephalitis, Myelitis, Neuritis und aufsteigende Lähmungen bis hin zur Atemlähmung (Guillain-Barré-Syndrom) nach Impfung berichtet worden.
In äusserst seltenen Fällen ist über anaphylaktische Reaktionen berichtet worden.
Bis dahin und bleibt gesund!