
Jetzt wo bitcoin wieder steigt, muss man sich "Sorgen" um Gewinne machen. Hier mal ein kleiner Übersicht about the state of the art (tax):
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Sache Hedqvist entschieden
die Umsätze mit Bitcoins unter die Steuerbefreiung für Devisen nach dem EU-Recht fallen. Dies bedeutet aber nicht, dass Bitcoins in allen steuerlichen Fragen wie eine Fiatwährung (Euro o.a.) zu behandeln sind. Für die steuerliche Behandlung von Bitcoins hat dies zur Folge, dass sie als gewöhnliche immaterielle Wirtschaftsgüter zu behandeln sind – zumindest im Ertragssteuerrecht. Die konkreten steuerlichen Folgen von Bitcoingeschäften sind weiter davon abhängig, ob die Geschäfte im privaten Bereich oder in der betrieblichen Sphäre abgewickelt werden. (Oktober 2015)
Finanzgericht Köln zur Einkommensteuerpflicht von Krypto-Gewinnen
Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, einkommensteuerpflichtig sind. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Voraussetzungen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vorlägen und insbesondere auch eine anonyme Veräußerung nicht ein sogenanntes "strukturelles Vollzugsdefizit" begründe. In dem Fall ging es um Gewinne in Höhe von 3,4 Millionen Euro, die mit dem Handel von Bitcoins, Ethereum und Monero erzielt wurden. (November 2021)
Bundesfinanzhof Kryptogewinn auf Bitcoin, Ethereum, Monero & Co. nicht steuerfrei
Gewinn aus der Veräußerung von Kryptowährungen grundsätzlich nicht steuerfrei sind; diese müssen grundsätzlich versteuert werden (Februar 2023)
https://www.rosepartner.de/bitcoin-recht-steuern.html
Ungeklärte Fragen zu Recht und Steuern bei Kryptowährungen; Bitcoins und Altcoins sind in Deutschland weder als gesetzliche Währungen noch als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt. Vor dem Hintergrund der ungeklärten Rechtsnatur von Kryptowährungen stellt sich für Kryptowährungshändler und gewerbliche Investoren die Frage, welche Steuer auf die Gewinne aus Spekulationsgeschäften anfällt.
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html
Ob ein Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen Bitcoins akzeptieren will, ist vielmehr eine rein privatrechtliche Frage, die der Verkäufer für sich allein beantworten kann und muss.
https://www.steuerberaten.de/branche/krypto/
Anders verhält sich die Thematik, wenn Sie die Kryptowährungen bereits länger als ein Jahr in Ihrem Bestand haben – denn dann sind die entsprechenden Gewinne steuerfrei.
https://www.btc-echo.de/news/steuern-wie-erfaehrt-das-finanzamt-von-bitcoin-2-15062023-166159/
Und sobald eure Daten dort hinterlegt sind, ist es für das Finanzamt einfach, an die Daten zu kommen – sie müssen nur anfragen. Die wenigsten Broker und Börsen werden das verweigern, da sie sonst in rechtliche Schwierigkeiten kommen würden. Davon abgesehen ist es auch möglich, dass eure Bank dem Finanzamt mitteilt, dass bei euch etwas vorgeht – etwa, wenn ihr ungewöhnlich hohe Geldsummen auf dem Konto habt.
https://www.btc-echo.de/news/krypto-anleger-im-visier-fiskus-ermittelt-gegen-steuersuender-166112/
Aktuell steht ein Vorschlag im Raum, wonach statt einzelner Transaktionen die monatliche Summen aller Überweisungen gemeldet werden.
https://www.btc-echo.de/news/kryptowaehrungen-und-steuern-wann-macht-man-sich-strafbar-166022/
Straffreiheit durch Selbstanzeige? - Die Tat muss zudem vorsätzlich begangen werden. Die Grenze für ein vorsätzliches Verhalten ist aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden schnell überschritten. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung drohen neben Geldstrafen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Eine nicht vorsätzliche, aber leichtfertige Steuerverkürzung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es gibt allerdings einen Ausweg, denn der Weg in die Straffreiheit wird durch eine wirksame Selbstanzeige ermöglicht.

Verwandte Artikel:
- Fällt die 1 Jahres-Haltefrist für Krypto?, Oktober 2021
- Binance führt 100% KYC ein!, August 2021