Da ich unaufhörlich lese und höre, dass die Impfpflicht doch mit der Gurtpflicht vergleichbar wäre, muss ich jetzt nochmal als Blogbeitrag festhalten, dass dies nicht der Fall ist. Ich fühle mich dazu genötigt es dem Leser zu erklären als wäre er drei Jahre alt, da es manche scheinbar anders nicht begreifen.
Wenn ich etwas vergleichen will, muss ich den gleichen Maßstab anlegen oder gleichartiges miteinander vergleichen. Ich kann nicht die sprichwörtlichen Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern muss Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen vergleichen. Es ist richtig, dass Äpfel und Birnen zur Kategorie „Obst“ gehören, und es ist auch richtig, dass Impfpflicht und Gurtpflicht zur Kategorie „Androhung von Zwang und Gewalt“ gehören. Doch warum ist der Vergleich zwischen Impfpflicht und Gurtpflicht ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen? Das möchte ich hier erläutern:
Fangen wir damit an, wann die jeweilige Pflicht greift.
- Wann greift die Gurtpflicht? Wenn ich ein Auto fahre.
- Wann greift die Impfpflicht? Immer.
Wie wir sehen, greifen die beiden Pflichten unterschiedlich. Und zwar greift die eine nur, wenn ich mich aktiv zu einer Handlung entscheide. Die andere greift handlungsunabhängig.
Stellen wir uns nun die Frage, wann eine Pflicht für mich nicht greift, wird die Sache noch deutlicher.
- Wann greift die Gurtpflicht für mich nicht? Wenn ich kein Auto fahre.
- Wann greift die Impfpflicht für mich nicht? Nie, sie greift immer.
Wir sehen also, dass ich mich der einen Pflicht entziehen kann, wenn ich eine bestimmte Handlung unterlasse, der anderen aber nie. Das macht die beiden Pflichten so fundamental unterschiedlich, dass sie unvergleichbar miteinander sind.
Doch was wäre denn dann mit der Gurtpflicht vergleichbar? Da es die allgemeine Impfpflicht nicht sein kann, weil sie nicht handlungsabhängig ist, muss es eine handlungsabhängige Pflicht sein. Wann wäre die Impfung denn eine von der Handlung abhängige Pflicht? Etwa bei der 2G-Regel für Einzelhandel und Veranstaltungen. Man könnte hier jetzt argumentieren, dass es bei 2G noch den Genesenen-Status gibt, der die Impfung nicht zur Pflicht macht. Dieser Genesenen-Status ist dann wiederum eine Genesungspflicht für die Handlung. Doch ich möchte ja herausstellen, warum es sich bei 2G um eine handlungsabhängige Impfpflicht handelt. Dazu gehen wir jetzt einfach mal von 1G aus, da ich den Genesenen-Status nicht aktiv beeinflussen kann. Stellen wir uns also nochmal die vorherigen Fragen und vergleichen diese miteinander.
- Wann greift die Gurtpflicht? Wenn ich ein Auto fahre.
- Wann greift die 2G-Regel? Wenn ich ein Konzert besuche.
- Wann greift die Gurtpflicht für mich nicht? Wenn ich kein Auto fahre.
- Wann greift die 2G-Regel für mich nicht? Wenn ich auf den Konzertbesuch verzichte.
Wir vergleichen nun zwei handlungsabhängige Pflichten miteinander, also Äpfel mit Äpfeln. Es ist nun offenkundig, dass die Gurtpflicht der bereits praktizierten 2G-Regel entspricht. Die 2G-Regel kann man also auch als Impfpflicht/Genesungspflicht bezeichnen.
Wann wäre die Gurtpflicht denn mit einer allgemeinen Impfpflicht vergleichbar? Dann wenn beides Äpfel sind. Also machen wir die Gurtpflicht zum Apfel, gleichartig, dem zur Folge handlungsunabhängig. Handlungsunabhängig wäre die Gurtpflicht also, wenn sie immer gilt. Der Gurt muss immer angelegt sein, auch wenn ich kein Auto fahre. Beim Schlafen, Duschen, Kochen, Putzen, Wandern, etc. Also immer. Nur dann ist ein Vergleich zwischen allgemeiner Impfpflicht und der Gurtpflicht zulässig.
Das Gleiche gilt auch für viele weitere Großhirn-Vergleiche, die handlungsabhängig sind. Zum Beispiel:
„Wenn du zu schnell gefahren bist, musst du auch Strafe zahlen.“
Bei der allgemeinen Impfpflicht reicht es aus, sich als Mensch vollkommen passiv zu verhalten, buchstäblich nichts zu tun, um eine Strafe zu bekommen. Zahlt man diese Strafe nicht, wird irgendwann Zwang angewendet und man wird mit Gewalt eingesperrt. So führt im Gegensatz zum „zu schnell fahren“ als aktive Handlung, ein vollkommen passives Verhalten zu physischer Gewaltanwendung.