Die Dublin-Regeln gelten auch für die Flüchtlingskrise 2015. Das gab der Europäische Gerichtshof bekannt.
- Kroatien muss die Anträge auf internationalen Schutz von Personen prüfen, die die Grenze überschritten hätten.
- Diese Personen hätten die Außengrenze von Kroatien im Sinne der Dublin-III-Verordnung illegal überschritten.
(...)
Die Richter folgten damit nicht (!!!)den Argumenten der EuGH-Generalanwältin, die unter den damaligen ungewöhnlichen Umständen ein Abweichen von den Dublin-Regeln für rechtens hielt.
Dass die Richter, der Generalanwältin nicht gefolgt sind, ist ungewöhnlich. Nach meinem Studium des EU-Rechts während meines Studiums, wurde betont, dass die Richter oft den Generalanwälten folgen. Da hat wohl der ein oder andere Richter noch gesunden Menschenverstand, oder eine Moschee im Nachbardorf.
Bild:
Screenshot - welt.de